Kurz beantwortet
Wenn eine Schwangerschaft ungewollt ist, können Sie in der Ordination in Gols vertraulich einen Termin zur ärztlichen Abklärung vereinbaren. Ein Schwangerschaftsabbruch ist medikamentös bis etwa zur 9. Schwangerschaftswoche und operativ bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche möglich. Der operative Eingriff wird bei Prof. Gill immer unter Vollnarkose durchgeführt. Die Schwangerschaftswoche wird ärztlich bestimmt; welche Methode medizinisch geeignet ist und wo die Behandlung stattfindet, wird individuell und transparent geklärt.
Was wir gemeinsam klären
Der erste Schritt ist eine genaue Einordnung Ihrer Situation. Welche Beschwerden bestehen? Seit wann? Welche Befunde oder Behandlungen gab es bereits? Aus diesen Informationen entsteht ein sinnvoller Untersuchungs- und Beratungsplan.
- Vertrauliches Erstgespräch ohne Rechtfertigungsdruck
- Bestätigung und zeitliche Einordnung der Schwangerschaft
- Medikamentöse Methode bis etwa zur 9. Schwangerschaftswoche
- Operative Methode bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche unter Vollnarkose
- Information zu Untersuchungs- und Behandlungsort
- Kosten und Zahlungsmodalitäten vor einer Entscheidung
- Nachkontrolle, Verhütung und medizinische Warnzeichen
Erste Schritte bei einer ungewollten Schwangerschaft
Sie müssen Ihre persönlichen Gründe nicht über ein Online-Formular mitteilen. Für die Terminplanung genügen Name oder gewünschte Anrede und eine sichere Rückrufmöglichkeit. Im ärztlichen Gespräch werden die Schwangerschaft bestätigt, die Schwangerschaftswoche eingeordnet und offene medizinische Fragen geklärt.
Die Entscheidung soll selbstbestimmt und ohne Druck möglich sein. Vorhandene Befunde können mitgebracht werden. Bei starken Schmerzen, Kreislaufproblemen oder starken Blutungen ist eine sofortige medizinische Abklärung wichtiger als ein regulärer Termin.
Medikamentöse und operative Methode
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist bis etwa zur 9. Schwangerschaftswoche beziehungsweise bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung möglich. Dabei werden nach der ärztlichen Untersuchung zwei Medikamente zeitversetzt eingesetzt. Dadurch kommt es zu einer Abbruchblutung und meist zu krampfartigen Unterbauchschmerzen. Eine ärztliche Nachkontrolle ist erforderlich.
Ein operativer Schwangerschaftsabbruch ist bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche möglich und erfolgt in der Regel mittels Absaugung beziehungsweise Vakuumaspiration. Bei Prof. Gill wird der operative Eingriff immer unter Vollnarkose durchgeführt. Über die dafür notwendige Vorbereitung, die Nüchternheit vor dem Eingriff und den Ablauf der Narkose werden Sie vorab persönlich aufgeklärt. Welche Methode geeignet ist, hängt von Schwangerschaftswoche, Untersuchungsbefund, Vorerkrankungen und der persönlichen Situation ab. Die Schwangerschaftswoche wird ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung berechnet und ärztlich, üblicherweise auch mittels Ultraschall, bestätigt.
Rechtlicher Rahmen in Österreich
Nach der österreichischen Fristenregelung kann ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorheriger ärztlicher Beratung von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen werden. Für bestimmte medizinische oder gesetzlich geregelte Situationen bestehen Ausnahmen.
Aktuelle allgemeine Informationen bieten das österreichische Gesundheitsportal und oesterreich.gv.at. Die persönliche ärztliche Beratung berücksichtigt den individuellen Zeitpunkt und die konkrete Situation.
Kosten, Ablauf und Behandlungsort vorab klären
Ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische Indikation ist in Österreich grundsätzlich privat zu bezahlen. Vor Ihrer Entscheidung erhalten Sie eine verständliche Auskunft über die zu erwartenden Kosten und Zahlungsmodalitäten.
Das vertrauliche Erstgespräch findet in der Ordination in Gols statt. Bei der Terminvereinbarung erfahren Sie, welche weiteren Untersuchungen und Behandlungsschritte dort möglich sind und ob für einen Eingriff ein anderer Standort vorgesehen ist.
Nachkontrolle und Verhalten danach
Nach einem Schwangerschaftsabbruch können Blutungen und krampfartige Beschwerden auftreten. Umfang, Dauer und empfohlene Kontrollen unterscheiden sich je nach Methode und persönlicher Situation. Sie erhalten dafür individuelle Hinweise und eine klare Kontaktmöglichkeit.
Starke oder zunehmende Beschwerden, sehr starke Blutungen, Fieber, Kreislaufprobleme oder andere akute Warnzeichen müssen rasch medizinisch beurteilt werden. Im Notfall gilt in Österreich die Rettung 144; für gesundheitliche Beratung ohne Notfall steht 1450 zur Verfügung.
